Skip to Content

Stiftung Corona Ausschuss

1. Sitzung mit Dr. Wolfgang Wodarg

Die erste Ausschuss-Sitzung ist am 14.07.2020 um 10 Uhr. Dort werden die Themenkreise und der Ablaufplan näher dargestellt. Dr. Wolfgang Wodarg wird seine Erfahrungen mit dem Schweinegrippen Untersuchungsausschuss mit uns teilen.


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die Stiftung Corona-Ausschuss ins Leben gerufen. Sie wird untersuchen, warum Bundes und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen haben. Die Stiftung fördert zudem wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet.

Der Ausschuss wird geleitet von den Rechtsanwältinnen Antonia Fischer und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus Hoffmann.

Begleitende Experten aus Wissenschaft und Praxis sind u.a. der Forensiker Prof. Pasquale Mario Bacco, der Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Hans Joachim Maaz, die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser, der experimentelle Immunologe Prof. emeritus Peter Capel, der klinische Psychologe Prof. Dr. Harald Walach. Der durch seine Arbeit im Schweinegrippe-Untersuchungsausschuss bekannte Dr. Wolfgang Wodarg (ehemaliger Amtsarzt, MdB, Pneumologe und Gesundheitswissenschaftler) wird die Arbeit des Ausschusses unterstützen.

Weitere Informationen zur Stiftung Corona Ausschuss finden Sie hier …

Über den Corona Ausschuss

Das Coronavirus-Geschehen ist in Deutschland nun fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Durch eine Vielzahl von Studien ist inzwischen belegt, dass Letalität und Mortalität grippeähnliches Ausmass haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht auch nur annähernd eingetreten.

Die Corona-Massnahmen der Regierung, insbesondere der in großer Panik verhängte Lockdown, haben jedoch, wie immer deutlicher wird, massive soziale, psychische, gesundheitliche, kulturelle und wirtschaftliche Kollateralschäden hervorgerufen: Millionen zusätzliche Arbeitslose und Kurzarbeitende, Unternehmen in der Pleite, Übersterblichkeit bei den isolierten alten Menschen, gesundheitliche Minderversorgung der Bevölkerung durch eine große Anzahl verschobener OPs und aus Angst unterbliebener Arztbesuche, vermehrt Suizide, großer Zuwachs an Kindesmisshandlungen, Traumatisierung und “neues” angstbesetztes Sozialverhalten der Menschen. Viele Grundrechte waren und sind auf der Basis eiligst forcierter Rechtsänderungen weiterhin eingeschränkt und das neue geltende Recht ermächtigt die Regierungen von Bund und Ländern auch nach Beendigung dieser Pandemie Bürgerrechte bei Bedarf einzuschränken, die demokratischen Prozesse wurden verkürzt und ausgesetzt (z.B. verschobene Wahlen). Unsere freiheitlich-demokratischen Strukturen wurden verändert. Die Demokratie hat damit grossen Schaden genommen. Viele Menschen empfanden und empfinden die Maßnahmen als entwürdigend und entmündigend.

Nach Abebben der Virus-Panik steht nun die sachliche und schonungslose Analyse des Gesamtgeschehens einschließlich des staatlichen Krisenmanagements von Bund und Ländern an, u.a. um für künftige Pandemien bestmöglich vorbereitet zu sein im Sinne einer strukturierten Pandemic Preparedness. Dazu gehört auch eine Bilanz oder Zwischenbilanz der eingetretenen Schäden, die jeweils dem Virus oder den verordneten Maßnahmen zugeordnet werden müssen.

Die Zeit drängt, weil es jederzeit dazu kommen kann, dass ein Virusgeschehen und/oder ein suboptimales Krisenmanagement zu möglicherweise vermeidbaren Schäden und Opfern führen könnte.

Auf die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der erfahrungsgemäss einen längeren Vorlauf hat, kann nicht gewartet werden. Daher setzen wir nun einen eigenen Corona-Ausschuss auf. Dieser wird – zeitnah beginnend – über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen wöchentlichen Sitzungen ExpertInnen und ZeugInnen zu einer Vielzahl von Fragen zum Virus, zum Krisenmanagement und den Folgen hören. Dabei sollen insbesondere auch die bis dato noch wenig evaluierten Kollateralschäden des Lockdowns näher beleuchtet werden.

Die Sitzungen werden von prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gleitet. Sie werden live gestreamt und bleiben als Aufzeichnung verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger können sich durch Beiträge im Chat und per Mail an der Diskussion beteiligen. Die Ergebnisse der Ausschussarbeit werden in einem Abschlussbericht vorgestellt.

Alle beteiligten Personen sind den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte gewillt, eine sachliche Diskussion zu den verschiedenen Themenkreisen zu führen.

Quelle: Stiftung Corona Ausschuss

Back to top